Trinkwasser als Gefahrenquelle

Informationen zur Gefährdungsanalyse

Unser Trinkwasser

Grundsätzlich gilt deutsches Trinkwasser als eines der saubersten und reinsten der Welt. Grenzwerte für bestimmte Inhaltsstoffe werden in der Trinkwasserverordnung (kurz: TrinkwV) festgelegt. Diese Grenzwerte sind uneingeschränkt an allen Entnahmestellen der Trinkwasser-Installation (bspw. Waschtisch- /Duscharmaturen) einzuhalten.

Wichtig zu wissen:
Sobald das Trinkwasser den Wasserzähler passiert und in die Trinkwasser-Installation fließt, geht die Verantwortung für dessen Qualität auf den Unternehmer und sonstigen Inhaber der Trinkwasser-Installtion (kurz: UsI) über. Nur in sehr seltenen Fällen kommt es bereits im Verantwortungsbereich der Wasserversorger zu einer Grenzwertverletzung.

Trinkwasserqualität und Gefahrenquellen

Die Qualität des Trinkwassers wird maßgeblich durch vier zusammenwirkende
Einflussgrößen bestimmt: Durchströmung, Wasseraustausch, Temperatur und Nährstoffe.
Eine Gefahrenquelle, die die Trinkwasserqualität negativ beeinflusst, können hygienisch
relevante Mikroorganismen darstellen. Wenn sich diese Organismen stark vermehren,
dann ist meist ein technischer Mangel oder falsches Betreiber- / Nutzerverhalten
gegeben. Insbesondere die Trinkwasserbeschaffenheit, biologisch verfügbare
Nährstoffe, Stagnation, Werkstoffe/Materialien und deren Oberflächenstruktur können
das Wachstum und die Zahl der Mikroorganismen wesentlich beeinflussen. Zu lange
Stagnation und ungünstige Strömungsgeschwindigkeiten des Trinkwassers können zudem das Wachstum von Biofilmen begünstigen.

Die Gefährdungsanalyse

Eine Gefährdungsanalyse nach TrinkwV ist die systematische Ermittlung von
Gefährdungen der menschlichen Gesundheit. Hierbei geht es im Wesentlichen darum
aufzuzeigen, an welchen Stellen die Trinkwasser-Installation nicht den allgemein
anerkannten Regeln der Technik entspricht und ein fehlerhafter Betrieb dazu führt, dass
das abgegebene Trinkwasser zu einer Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher
führen kann. Grundlage für die Bewertung sind die Anforderungen der TrinkwV sowie die
allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Eine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse zur Identifizierung von Mängeln sieht die TrinkwV ausschließlich bei der Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen vor. Aus hygienischer Sicht empfiehlt sich dennoch die Durchführung einer Gefährdungsanalyse auch bei der Überschreitung anderer Grenzwerte.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Gefährdungsanalyse zur Früherkennung von
planerischen, bau- und betriebstechnischen Mängeln in der Trinkwasser-Installation
durchzuführen. Dies dient als Präventionsmaßnahme und ist besonders zu empfehlen, falls Nutzer der Trinkwasser-Installation zu einer Risikogruppe gehören.

Wichtig zu wissen:
Sobald das Trinkwasser den Wasserzähler passiert und in die Trinkwasser-Installation fließt, geht die Verantwortung für dessen Qualität auf den Unternehmer und sonstigen Inhaber der Trinkwasser-Installtion (kurz: UsI) über. Nur in sehr seltenen Fällen kommt es bereits im Verantwortungsbereich der Wasserversorger zu einer Grenzwertverletzung.

Alle Informationen zusammengefasst:

Unser Merkblatt zur Gefährdungsanalyse

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