Ihre Experten für Trinkwasserhygiene
H2O-Experten GmbH & Co KG | Dortmund
Unsere Leistungen rund um die Trinkwasseruntersuchung
Bestandsaufnahme und Stammblatt Trinkwasseranlage
Sichtung der Liegenschaft und Planungsunterlagen durch unsere Experten
Davon abgeleitete Festlegung der erforderlichen Probenahmestellen
Erstellung und Archivierung des Anlagenstammblatts
Beschaffung und Einbau von Probenahmeventilen
Die korrekte Probenahme an einer Trinkwasseranlage setzt an den Entnahmestellen entsprechende Probenahmeventile voraus. Da diese häufig fehlen, organisieren wir den Einbau der Ventile, die für regelmäßige Probenahmen erforderlich sind.
Hygieneberatung
und Präventionsvorgaben
Beugen Sie dem Überschreiten der Grenzwerte noch vor der ersten Untersuchung vor:
Analyse Ihrer Trinkwasseranlage durch unsere Experten
Hygieneberatung gemäß VDI 6023
Empfehlung Präventivmaßnahmen
Entnahme der Trinkwasserproben
Entnahme von Wasserproben an den vorgeschriebenen Entnahmestellen der Trinkwasseranlage durch unsere zertifizierten Servicemitarbeiter
Transport der Proben ins Labor unter Einhaltung der zulässigen Zeit- und Temperaturvorgaben
Analyse der Trinkwasserproben
Untersuchung der Trinkwasserproben nach höchsten Qualitätsmaßstäben in unseren akkreditierten Laboren
Auskunft ans Gesundheitsamt
Bei einer Überschreitung des Grenzwertes: sofern gewünscht, fristgerechte und zuverlässige Übermittlung des Befundes an das Gesundheitsamt
Laut geltender Trinkwasserverordnung sind u. a. folgende Pflichten zu beachten:
(Auszug TrinkwV 2011)
[§14] Probenahme im Abstand von maximal drei Jahren durch zertifizierten Probenehmer gemäß DIN EN ISO 19458 am Eingang und Ausgang der TWE-Anlage sowie am Ende jeder Warmwasserleitung – vorbehaltlich anders lautender Anweisungen des Gesundheitsamtes
[§15] Trinkwasseranalyse von einem gemäß DIN EN ISO 17025 akkreditierten Labor und unverzügliche Weiterleitung der Untersuchungsergebnisse an das Gesundheitsamt
[§16] Bei positivem Befund unverzügliche Anzeige an das Gesundheitsamt und Einleitung der erforderlichen Maßnahmen sowie anschließend erneute Überprüfung
[§21] Dokumentation und Information des Gesundheitsamtes und der Verbraucher
Gewerbliche Kunden
Vermieter
Arbeitgeber / Firmengebäude
Bauunternehmen
Hausverwaltungen
Öffentliche Einrichtungen
Kindergärten
Krankenhäuser
Pflegeeinrichtungen
Wohnstifte
Dienstleister
Facility Manager
Hausverwaltungen
Installateure
Wir sind gern persönlich für Sie da.
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