Ihre Experten für Trinkwasserhygiene

H2O-Experten GmbH & Co KG | Dortmund

Unsere Leistungen rund um die Trinkwasser­untersuchung

Bestandsaufnahme und Stammblatt Trinkwasseranlage

Sichtung der Liegenschaft und Planungsunterlagen durch unsere Experten

Davon abgeleitete Festlegung der erforderlichen Probenahmestellen

Erstellung und Archivierung des Anlagenstammblatts

Beschaffung und Einbau von Probenahmeventilen

Die korrekte Probenahme an einer Trinkwasseranlage setzt an den Entnahmestellen entsprechende Probenahmeventile voraus. Da diese häufig fehlen, organisieren wir den Einbau der Ventile, die für regelmäßige Probenahmen erforderlich sind. 

Hygieneberatung
und Präventionsvorgaben

Beugen Sie dem Überschreiten der Grenzwerte noch vor der ersten Untersuchung vor:

Analyse Ihrer Trinkwasseranlage durch unsere Experten

Hygieneberatung gemäß VDI 6023

Empfehlung Präventivmaßnahmen

Entnahme der Trinkwasserproben

Entnahme von Wasserproben an den vorgeschriebenen Entnahmestellen der Trinkwasseranlage durch unsere zertifizierten Servicemitarbeiter

Transport der Proben ins Labor unter Einhaltung der zulässigen Zeit- und Temperaturvorgaben

 

Analyse der Trinkwasserproben

Untersuchung der Trinkwasserproben nach höchsten Qualitätsmaßstäben in unseren akkreditierten Laboren

Auskunft ans Gesundheitsamt 

Bei einer Überschreitung des Grenzwertes: sofern gewünscht, fristgerechte und zuverlässige Übermittlung des Befundes an das Gesundheitsamt

Laut geltender Trinkwasserverordnung sind u. a. folgende Pflichten zu beachten:

(Auszug TrinkwV 2011)

[§14] Probenahme im Abstand von maximal drei Jahren durch zertifizierten Probenehmer gemäß DIN EN ISO 19458 am Eingang und Ausgang der TWE-Anlage sowie am Ende jeder Warmwasserleitung – vorbehaltlich anders lautender Anweisungen des Gesundheitsamtes

[§15] Trinkwasseranalyse von einem gemäß DIN EN ISO 17025 akkreditierten Labor und unverzügliche Weiterleitung der Untersuchungsergebnisse an das Gesundheitsamt

[§16] Bei positivem Befund unverzügliche Anzeige an das Gesundheitsamt und Einleitung der erforderlichen Maßnahmen sowie anschließend erneute Überprüfung

[§21] Dokumentation und Information des Gesundheitsamtes und der Verbraucher

Gewerbliche Kunden

Vermieter

Arbeitgeber / Firmengebäude

Bauunternehmen

Hausverwaltungen

Öffentliche Einrichtungen

Kindergärten

Krankenhäuser

Pflegeeinrichtungen

Wohnstifte

Dienstleister

Facility Manager 

Hausverwaltungen

Installateure

 

Wir sind gern persönlich für Sie da.

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